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Schlüsselverwaltung - Transponderausgabe


Leistungsbeschreibung

Der Zugang zu den Sportanlagen ist nach Absprache mit dem Fachbereich Bauverwaltung für Ansprechpartner der Vereine und Verbände möglich.

Einem Vertreter oder einer Vertreterin der Organisation werden die Schlüssel/Transponder für die jeweiligen Räumlichkeiten und dem jeweiligen Eingang ausgehändigt. Bei Verlust der Schlüssel/ Transponder wird dem Nutzer/ der Nutzerin die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Die Vereine haben darauf zu achten, dass beim Verlassen der Objekte alle Eingänge verschlossen sind.

Die Beleuchtung ist beim Verlassen der Gruppen- und Seminarräume auszuschalten.

Vor Fluchttüren und auf dem Flur dürfen keine Gegenstände/Materialien gestellt werden (Brandlast, Fluchtwegsblockierung). Brandschutz- und Rauchschutztüren sind geschlossen zu halten und dürfen nicht durch Keile oder ähnliches versperrt werden.

Die Nutzungsordnung der städtischen Sportstätten ist unbedingt zu beachten.

Jegliches Gefahrgut (Gas, Benzin, Spiritus und andere Brennstoffe) dürfen nicht in den Räumen gelagert werden.

In den Räumlichkeiten sowie auf dem gesamten Gelände der JBG dürfen nur geprüfte technische Geräte verwendet werden. Geprüfte Geräte sind u.a. solche mit dem Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen, die den gesetzlichen Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen oder über eine CE-Kennzeichnung zur Erfüllung aller europäischen Vorgaben verfügen.

Der Benutzer oder die Benutzerin bzw. Träger der Maßnahme, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).