Bauantrag Online - Abbruch baulicher Anlagen anzeigen (§ 60 Absatz 3 NBauO)


Leistungsbeschreibung


Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zu § 60 NBauO genannten Teiles einer baulichen Anlage, bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der Bauaufsicht anzuzeigen.

Die Bestellung einer Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfassers ist nicht erforderlich. Es muss aber eine Tragwerksplanerin oder ein Tragwerksplaner benannt werden.

Verfahrensablauf


Ihre Abbruchanzeige in der Stadt Gifhorn und den Ortsteilen stellen Sie bitte über unser Serviceportal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Anzeige in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
   
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. 

Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen müssen Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam hochladen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung).

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung über ein BundID-Konto erfolgen. Dazu ist eine erhöhte Sicherheitsstufe (Elster-Zertifikat oder Ausweis-App) erforderlich. Die Anmeldung mit Benutzername und Paßwort reicht aufgrund des niedrigen Sicherheitsniveaus nicht aus.

Zur Anmeldung, der Einrichtung eines BundID-Konto und weiterführenden Informationen gelangen Sie hier: https://id.bund.de/de

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. 
Sie haben im Serviceportal die Möglichkeit den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.

Die im Anzeigeverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über das Serviceportal zur Verfügung gestellt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Abbruch darf erst nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen begonnen werden.

Anträge / Formulare


Erhebungsbogen für Bauantrags-/ Bauanzeigeverfahren (Bautätigkeitsstatistik online)

Hinweis: Auf dieser Seite können die Erhebungsbogen, die den Bauanträgen beizufügen sind, ausgedruckt werden. Des weiteren wird die Nummer des Bogens in den Antragsunterlagen abgefragt.

Hinweise / Besonderheiten


Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Kontakt

  • Fachbereich Bauordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Glöde
  • Sachbearbeiterin Frau Gerlach