Bauberatung


Leistungsbeschreibung


Mit dem Beginn eines Projektes entstehen oft viele Fragen. Damit Sie schnell erfahren, ob Ihre Planungen umzusetzen sind, bietet der Fachbereich Bauordnung Bauberatungen an.

Die Bauberatung soll Ihnen helfen, erste Informationen zu erhalten. Damit dies bestmöglich gelingt, werden Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück) und Informationen über das konkrete Vorhaben benötigt.

Bauberatung ab einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten werden kostenpflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie bringen bitte alle vorhandenen Unterlagen mit, die Sie besitzen und die für die Beratung relevant sein könnten, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen können. Als Unterlagen kämen z.B. in Frage: Lagepläne, Zeichnungen, Fotos, oder auch bereits bestehende Baugenehmigungen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren wird gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung – BauGO) erhoben. Je angefangene ¼ Arbeitsstunde sind zu erheben:

  • Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und für vergleichbare Beschäftigte 18,25 €
  • Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und für vergleichbare Beschäftigte 22,50 €

Rechtsgrundlage


58 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Dokumente


Kontakt

  • Fachbereich Bauordnung