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Verkehr - Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot


Leistungsbeschreibung

Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder per Brief möglich.

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.: geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

50 € Einzelgenehmigung

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.