Verkehr - Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot


Leistungsbeschreibung


Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Verfahrensablauf


Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder per Brief möglich.

Voraussetzungen


Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.: geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

Welche Gebühren fallen an?


50 € Einzelgenehmigung

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Kontakt

  • Fachteam Ordnung / Verkehr

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Böse