BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wohnen - Nebenwohnsitz anmelden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.