Wohnen - Nebenwohnsitz anmelden
Wohnen - Nebenwohnsitz anmelden
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Anträge / Formulare
Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung zum Umzug eines minderjährigen Kindes.pdf
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte anlässlich eines Umzugs minderjähriger Kinder
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)
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