Sportanlagen - Antrag auf Nutzung
Leistungsbeschreibung
Für die Nutzung von Sportzentren, Sportplätzen und Sporthallen im Stadtgebiet Gifhorn benötigen Sie eine Erlaubnis durch den Fachbereich 40 Bildung und Jugend – Sportamt.
Antragssteller*innen können hier die Überlassung von Sportzentren, Sportplätzen und Sporthallen zur laufenden Nutzung über unseren Onlinedienst beantragen.
Bitte beachten Sie die Nutzungsordnung für die Überlassung von Sportzentren, Sportplätzen und Sporthallen im Eigentum der Stadt Gifhorn.
Die aktuellen Belegungspläne der städtischen Sporthallen können Sie unter folgendem Link einsehen: Belegungspläne der städtischen Sporthallen
Hinweis zur Hallenbelegung ab dem 13.08.2026
Ab dem 13.08.2026 gilt wieder der Dauerbelegungsplan.
Bitte beantragen Sie Ihre Dauerbelegung für die Saison 2026/2027 (13.08.2029 - 30.06.2027) über das Serviceportal neu - auch wenn sich Ihre Hallenzeiten nicht geändert haben.
Nur durch die jährliche Antragstellung können wir den Belegungsplan aktuell halten und die Hallenzeiten fair und effizient vergeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Nutzung der städtischen Sportanlagen in den Ferien
Für die Buchung und Nutzung von Belegungszeiten in den städt. Sportanlagen in den Ferien gelten folgende Regelungen:
- Osterferien:
Die städt. Sportanlagen sind grundsätzlich geöffnet. Ausnahmen kann es aufgrund von Grundreinigungen oder baulichen Maßnahmen geben. Betroffene Anlagen werden kurzfristig bekannt gegeben. - Sommerferien:
Nur einige wenige städt. Sportanlagen stehen zur Nutzung zur Verfügung. Welche Anlagen geöffnet sind, wird ebenfalls kurzfristig bekannt gegeben. - Herbstferien:
Die städt. Sportanlagen sind grundsätzlich geöffnet. Ausnahmen kann es aufgrund von Grundreinigungen oder baulichen Maßnahmen geben. Betroffene Anlagen werden kurzfristig bekannt gegeben. - Weihnachtsferien:
Die städt. Sportanlagen sind grundsätzlich geschlossen. - Feiertage:
Die städt. Sportanlagen stehen an Feiertagen zur Nutzung zur Verfügung, außer am Karfreitag und über Weihnachten (24.12.-26.12.).
Für die Sportanlagen des Landkreis Gifhorn (SH BBS II, SH HG, SH OHG) bzw. der Schulsanierungs GmbH (SZ IGS Gifhorn) müssen für die Oster-, Sommer- und Herbstferien auf der Webseite des Landkreis Gifhorn Anträge für die Nutzung von Sportanlagen des LK Gifhorn gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Städtische Nutzungsordnung für Sportanlagen im Eigentum der Stadt Gifhorn
Anträge / Formulare
Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne folgenden Assistenten:
Hinweise / Besonderheiten
Für die Aushändigung eines Transponders können Sie das folgende Formular verwenden:
Schlüsselverwaltung - Transponderausgabe - Serviceportal Stadt Gifhorn