Wohnraumförderung - Wohneigentum
Wohnraumförderung - Wohneigentum
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Haushalte, die eine Anschaffung oder Gebrauchswertverbesserung von Wohneigentum planen, können ein zinsloses Darlehen und evtl. einen Zuschuss beantragen
- für den Neubau eines Eigenheims,
- für den Kauf einer Bestandsimmobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung) oder
- für die Modernisierung einer Bestandsimmobilie.
An wen muss ich mich wenden?
Für Vorhaben in Gifhorn ist die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn zuständig. Dort werden die Anträge geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle weitergeleitet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfung eines Antrages durch die Wohnraumförderstelle ist gebührenfrei. Die Erteilung eines Bewilligungsbescheides durch die NBank Hannover ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt 1 % des bewilligten Darlehens und 0,75 % des bewilligten Zuschusses).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn bzw. Kaufvertragsabschluss einzureichen. Der Vorhabenbeginn bzw. Kaufvertragsabschluss darf erst nach einer entsprechenden Genehmigung durch die NBank erfolgen. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert.