Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau


Leistungsbeschreibung


Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bietet das Land Niedersachsen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Mietwohnungen (Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung). Für den Fall, dass keine Landesmittel bewilligt werden, kann ggf. eine Bezuschussung nach der städtischen Förderrichtlinie beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Für Vorhaben in Gifhorn ist die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn zuständig. Dort werden die Anträge geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine Landesförderung an die NBank Hannover als Bewilligungsstelle weitergeleitet.

Welche Gebühren fallen an?


Die Prüfung eines Antrages durch die Wohnraumförderstelle ist gebührenfrei. Die Erteilung eines Bewilligungsbescheides durch die NBank Hannover ist kostenpflichtig (Bearbeitungs-entgelt 1 % des bewilligten Darlehens und 0,75 % des bewilligten Zuschusses).

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn einzureichen. Der Vorhabenbeginn darf erst nach einer entsprechenden Genehmigung durch die NBank erfolgen. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Vor dem Ausfüllen von Formularen wird die Vereinbarung eines Beratungstermins empfohlen

Kontakt

  • Wohnraumförderstelle

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Vehse
  • Sachbearbeiter Herr Rinkel