Wohnen - Wohngeld erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Antragsteller/innen, die im Stadtgebiet und in den Ortsteilen der Stadt Gifhorn wohnen, wenden sich an die Wohngeldstelle der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn .
Antragsteller/innen, die außerhalb des Stadtgebietes Gifhorn wohnen, wenden sich bitte an den Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn , Tel.: 05371 82-0.
Die Wohngeldsachbearbeitung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und wird von folgenden Sachbearbeiterinnen bearbeitet:
Buchstaben -> Sachbearbeiterin
A - F -> Frau Jungeblut; Telefon: 88-254; Email: wohngeld@stadt-gifhorn.de
G - M -> Frau Illmer; Telefon: 88-310; Email: wohngeld@stadt-gifhorn.de
N - Z -> Frau Knoke; Telefon: 88-251; Email: wohngeld@stadt-gifhorn.de
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen Antrag auf Mietzuschuss sind folgende Formulare einzureichen:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Mietbescheinigung
- Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Verdienstbescheinigung
- Erklärung zu Unterhaltsleistungen
Für einen Antrag auf Lastenzuschuss sind folgend Formulare einzureichen:
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigung
- Erklärung zu Unterhaltsleistungen
Die Formulare und Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld finden Sie unter Downloads. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den genannten Telefonnummern zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Anträge / Formulare
Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
- Anlagen sind nicht im Original sondern als Kopie einzureichen -
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
- Anlagen sind nicht im Original sondern als Kopie einzureichen -
Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln bei Beantragung von Lastenzuschuss (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln bei Beantragung von Lastenzuschuss (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Erklärung zu Unterhaltsleistungen bei Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Erklärung zu Unterhaltsleistungen bei Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) (Merkblatt)
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) (Merkblatt)
Mietbescheinigung bei Beantragung von Mietzuschuss (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Verdienstbescheinigung bei Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld bei Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Bitte klicken Sie hier, um zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu gelangen.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Wohngeldempfänger mit Kind/ern haben die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Wohngeldstelle beim Landkreis Gifhorn zu beantragen. Nähere Informationen zum BuT erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises.