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Wohnen - Erhöhtes Wohngeld beantragen


Hinweis:

Bitte beachten Sie: Die Anträge sind nur für Antragstellende aus der Stadt Gifhorn und den Ortsteilen der Stadt Gifhorn!

Antragstellende außerhalb des Stadtgebietes, wenden sich bitte an den Landkreis Gifhorn.

Alle benötigten Dokumente finden Sie im Abschnitt "Anträge / Formulare".

Leistungsbeschreibung

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Es fallen keine Kosten an.

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.