Kita-Platz - Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Kita-Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde
Kita-Platz - Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Kita-Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde
Leistungsbeschreibung
Dieser Antrag richtet sich an Eltern aus dem Stadtgebiet Gifhorn, die eine Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte außerhalb des Stadtgebietes Gifhorn wünschen.
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang wird entschieden, ob die Stadt Gifhorn den Betriebskostenzuschuss an die aufnehmende Kommune zahlt.
Das Ergebnis hierüber wird der Kommune sowie der/den Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen
Sie sind mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Gifhorn (einschließlich der Ortsteile Wilsche, Neubokel, Gamsen, Kästorf, Winkel) gemeldet und wünschen die Betreuung in einer Kita außerhalb des Stadtgebietes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dieser Antrag, ggf. ergänzende Unterlagen auf Nachfrage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte reichen Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn diesen Antrag ein.
Bearbeitungsdauer
Ca. 3-5 Werktage
Rechtsgrundlage
Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe -Kinderbetreuung- (Jugendhilfevereinbarung)