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Kita-Platz - Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Kita-Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde


Leistungsbeschreibung

Dieser Antrag richtet sich an Eltern aus dem Stadtgebiet Gifhorn, die eine Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte außerhalb des Stadtgebietes Gifhorn wünschen.

Nach Antragseingang wird entschieden, ob die Stadt Gifhorn den Betriebskostenzuschuss an die aufnehmende Kommune zahlt.

Das Ergebnis hierüber wird der Kommune sowie der/den Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt.

Sie sind mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Gifhorn (einschließlich der Ortsteile Wilsche, Neubokel, Gamsen, Kästorf, Winkel) gemeldet und wünschen die Betreuung in einer Kita außerhalb des Stadtgebietes.

Dieser Antrag, ggf. ergänzende Unterlagen auf Nachfrage

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte reichen Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn diesen Antrag ein.

Ca. 3-5 Werktage

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe -Kinderbetreuung- (Jugendhilfevereinbarung)