Jugendarbeit - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Bildungsmaßnahmen


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Gifhorn gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der qualifizierten Jugendarbeit für Jugendliche aus der Stadt Gifhorn.

Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und Jugendorganisationen finanziell unterstützt werden, damit diese außerhalb von Schule und Beruf Freizeitenangebote in Anspruch nehmen können, welches den Interessen und Bedürfnissen entspricht.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Gifhorn.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag
  • Finanzierungsplan
  • Kostenvoranschläge
  • Programm

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bzw. Maßnahmenbeginn an die Stadt Gifhorn zu stellen.

Rechtsgrundlage


§§ 11, 12 SGB VIII

Anträge / Formulare


Unsere Richtlinie und die benötigten Vordrucke finden Sie oben im Bereich Dokumente. Den Antrag selbst stellen Sie über den Button rechts oben auf dieser Seite.