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Jugendarbeit - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Gruppenmaterial


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Gifhorn gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der qualifizierten Jugendarbeit für Jugendliche aus der Stadt Gifhorn.

Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und Jugendorganisationen finanziell unterstützt werden, damit diese außerhalb von Schule und Beruf Freizeitenangebote in Anspruch nehmen können, welches den Interessen und Bedürfnissen entspricht.

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Gifhorn.

  • Antrag
  • Kostenvoranschlag (bei Einzelposten müssen ab einem Wert von 400,00 € drei Kostenvoranschläge eingereicht werden)

Es fallen keine Gebühren an.

Der Antrag ist spätestens 3 Wochen im Voraus an die Stadt Gifhorn zu stellen.

§§ 11, 12 SGB VIII

Unsere Richtlinie und die benötigten Vordrucke finden Sie oben im Bereich Dokumente. Den Antrag selbst stellen Sie über den Button rechts oben auf dieser Seite.