Abwasser und Straßenreinigung - Fäkalschlamm


Leistungsbeschreibung


Bei den Fäkalschlammbeseitigungsgebühren handelt es sich um eine Benutzungsgebühr, für die Leerung bzw. Abfuhr der Fäkalien bzw. des Fäkalschlamms aus Ihrer häuslichen Abwasseranlage, d.h. wenn Sie nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

Die Erhebung der Fäkalschlammgebühren ermittelt sich aus der Schmutzwassermenge bei der Entleerung Ihrer dezentralen Abwasseranlage und den festgesetzten Gebühren lt. der zzt. gültigen Satzung des Abwasser- und Straßenreinigungsbetriebes (ASG). Für die dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen gelten folgende Entleerungshäufigkeiten:

1.  Abflusslose Sammelgruben werden bei Bedarf geleert.

2.  Kleinkläranlagen sind nach Bedarf, in der Regel mindestens jedoch
     in 2-jährigem Abstand zu entschlammen.

3.  Die Ergebnisse der Schlammpegelmessung im Rahmen der regel-
     mäßig erforderlichen Wartung durch eine Fachfirma bestimmen das
     jeweilige Entleerungsintervall von Kleinkläranlagen.

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, rechtzeitig mindestens eine Woche vorher bei der mit der Leerung beauftragten Firma REMONDIS GmbH & Co.KG, Region Nord, Niederlassung Gifhorn, Im Heidland 11, 38518 Gifhorn einen Entleerungstermin zu vereinbaren. Die Firma REMONDIS ist innerhalb der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr) unter der Telefonnummer: 0 53 71 - 9 88 70 erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den Notdienst unter 0170 - 332 48 75.

Die aktuellen Gebührensätze können Sie unter www.asg-gifhorn.de/­gebuehrenuebersicht/­ einsehen oder telefonisch beim ASG erfragen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der ASG gern unter der Telefonnummer: 0 53 71 - 98 42 22 zur Verfügung.

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