Gewerbe - Ummeldung


Leistungsbeschreibung


Gemäß § 14 Gewerbeordnung muss eine Gewerbeummeldung erstattet werden für

  • die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Stadt Gifhorn
  • ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, wenn diese für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind
  • die Namensänderung eines/einer Gewerbetreibenden.

Die Verlegung in eine oder aus einer anderen Gemeinde kann nicht über eine Gewerbeummeldung angezeigt werden. Hierfür ist das Gewerbe bei der alten Gewerbebehörde abzumelden und bei der neuen Behörde anzumelden.

Zusätzlich zu den oben genannten Meldepflichten können Sie Ihr Gewerbe in bestimmten Fällen freiwillig ummelden. Sie erhalten eine neue Bestätigung (sog. „Gewerbeschein“) mit den geänderten Angaben, hierfür wird dann allerdings die entsprechende Verwaltungsgebühr fällig. Eine freiwillige Gewerbeummeldung können sie z. B. bei einem Wegfall einer oder mehrerer Tätigkeiten, bei einer Änderung der Wohnanschrift oder bei einer Änderung des Firmennamens (bei Einzelunternehmen) erstatten.

Verfahrensablauf


Die Gewerbeummeldung kann persönlich per Termin im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn sowie postalisch oder elektronisch über das Serviceportal der Stadt Gifhorn erstattet werden. Nach Bearbeitung der Gewerbemeldung erhalten Sie von der Stadt Gifhorn eine Bestätigung, dass Sie die Meldung erstattet haben (sog. „Gewerbeschein“).

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass (bei postalischem/elektronischem Antrag bitte Kopie mitschicken)
  • bei ausländischen Personen zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet/erlaubt“
  • Vertretungsvollmacht, wenn Sie die Gewerbeanmeldung für jemand anderen erstatten

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an. Derzeit liegt die Bearbeitungsgebühr im Regelfall bei 23,50 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit Eintritt der meldepflichtigen Änderung vorzunehmen. Die Meldung kann auch im Voraus oder rückwirkend erstattet werden, der Zeitpunkt sollte jedoch möglichst nah am Datum der Änderung liegen.

Anträge / Formulare


Wenn Sie die unterlagen lieber postalisch einreichen möchten, nutzen Sie gerne die folgenden Formulare:

Kontakt

  • Bürgerbüro