BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundehaltung - Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen.

Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Abmeldung Hund