Hundehaltung - Anmeldung
Hundehaltung - Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von länger als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Anmeldung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Gifhorn durchgeführt wird.
Welche Gebühren fallen an?
für den ersten Hund | 78,00 Euro jährlich |
für den zweiten Hund | 144,00 Euro jährlich |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 156,00 Euro jährlich |
für gefährliche Hunde bzw. erhöhte Hundesteuer | 600,00 Euro jährlich |
Auf Antrag des Steuerpflichtigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen für den von Ihnen gehaltenen Hund gewährt werden. Genauere Angaben entnehmen Sie hierzu bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Gifhorn in der zzt. gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gegenstand der Steuer ist das Halten eines mehr als drei Monaten alten Hundes im Stadtgebiet der Stadt Gifhorn. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund mehr als drei Monate alt ist. Zieht ein Hundehalter in das Stadtgebiet der Stadt Gifhorn oder ist der Hund mehr als drei Monate alt, so hat der Halter den Hund binnen 14 Tagen bei der Stadt Gifhorn anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
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