Bauen - Digitales Bauportal (Bauantrag, Mitteilung, Bauvoranfrage, Abbruch, Abweichung)
Für die Verfahren nach § 3a Abs. 1 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nutzt die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Gifhorn den Online-Dienst "Digitale Baugenehmigung" nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA).
Leistungsbeschreibung
Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der NBauO wurde die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt. Für die Einreichung und Bearbeitung folgender Anträge nutzt die Stadt Gifhorn den für das Land Niedersachsen angepassten EfA-Online-Dienst "Digitale Baugenehmigung" in unserem digitalen Bauportal.
Folgende Dienstleistungen sind derzeit verfügbar:
- Bauantrag
- Bauvoranfrage
- Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme (Mitteilungsverfahren)
- Abbruchanzeige
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie im Reiter Dokumente: "Kurzanleitung - Digitales Bauportal - Nutzung für Antragstellende".
Weitere Informationen zum EfA (Einer für Alle) - Projekt Digitale Baugenehmigung erhalten sie in folgendem Online-Turorial aus Mecklenburg-Vorpommern: Online-Tutorial digitale Baugenehmigung
Hinweise zum technischen Support des EfA-Onlinedienstes finden Sie unter dem Menüpunkt "An wen muss ich mich wenden?".
Verfahrensablauf
Die Bauherrin oder der Bauherr müssen sich bei der Einreichung von Anträgen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser (erklärende Person) vertreten lassen, soweit eine solche Person zu bestellen ist (§ 52 Abs. 2 Satz 3 NBauO).
Für die Einreichung von Anträgen ist die Authentifzierung der erklärenden Person erforderlich. Diese benötigt hierfür ein Nutzerkonto des Bundes (BundID) oder ein Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto / MUK). Der Nachweis der Identität der erklärenden Person erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) oder ein Elster-Zertifikat.
Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:
- Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Baumaßnahme erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO. Ist die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein qualifiziertes elektronisches Siegel sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann der Bauantrag gestellt werden.
- Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels Nutzerkontos (BundID / MUK).
- Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser füllt die Eingabemasken des Online-Dienstes aus, wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
- Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
- Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragenen Antragsdaten. Die Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann den Bauantrag verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Wie geht es mit dem Bauantrag weiter?
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Bauantrag zunächst auf Vollständigkeit.
- Zu dem Bauantrag wird ein Vorgangsraum eingerichtet, der zur Kommunikation dient. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser, fügt im Vorgangsraum bei Bedarf oder nach Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen zum Antrag hinzu.
- Es ist möglich, dass die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser die Bauherrin oder den Bauherrn in den Vorgangsraum einlädt. So kann die Bauherrin oder der Bauherr, nach Anmeldung über ein Bund-ID-Konto wichtige Informationen oder Bescheide von der Behörde einsehen und sich einen Überblick über den Stand der Bearbeitung verschaffen.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Von der unteren Bauaufsichtsbehörde werden auch diejenigen Behörden und Stellen beteiligt, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen die digitale Baugenehmigung mit allen Anlagen und dem Kostenbescheid im Vorgangsraum zur Verfügung gestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Für technischen Support wenden sie sich bitte an den Dienstleister: Support Ticket erstellen | Digitale Baugenehmigung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an bauordnung@stadt-gifhorn.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Bauantrag sind alle für die Beurteilung der Baumaßnahmen und die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Erforderliche Formulare können im unteren Bildbereich unter Dokumente heruntergeladen werden.
Für die Prüfung von Sonderbauten und größeren Wohnbauvorhaben im umfassenden Baugenehmigungsverfahren sind in der Regel zusätzliche Unterlagen erforderlich wie:
- bautechnische Nachweise (Standsicherheitsnachweis und Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz, ggf. Brandschutzgutachten)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
Der genaue Umfang der einzureichenden Unterlagen bemisst sich nach der Art des Vorhabens. Hinsichtlich Fragen zu den erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen die Bauberatung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Nds. Baugebührenordnung (BauGO) sowie der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO). Sie ist in der Regel abhängig von dem Wert des Bauvorhabens und dem Zeitaufwand der Bearbeitung und ergibt sich im Wesentlichen aus den Gebührenverzeichnissen zur BauGO.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gemäß § 70a Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gilt ein Bauantrag unter gewissen Voraussetzungen drei Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen als genehmigt (Genehmigungsfiktion). In diesem Fall wird keine Baugenehmigung erteilt, sondern lediglich eine Bescheinigung, die den Inhalt der Baugenehmigung wiedergibt. Diese Bescheinigung trifft keine abschließende Feststellung zur materiellen Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens. Falls nach Eintritt der Genehmigungsfiktion baurechtswidrige Zustände festgestellt werden, wäre ggf. ein bauaufsichtliches Einschreiten bzw. eine Rücknahme der fingierten Baugenehmigung oder Modifikation der Bescheinigung angezeigt.
Sofern Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung wünschen, haben Sie die Möglichkeit gemäß § 70a Absatz 2 NBauO vor Ablauf der Entscheidungsfrist auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verzichten. Auch in diesem Fall wird selbstverständlich nach Eingang vollständiger Unterlagen schnellstmöglich über Ihren Antrag entschieden.
Anträge / Formulare
Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Anzeige Fertigstellung einer Baumaßnahme (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Anzeige Fertigstellung einer Baumaßnahme (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Baubeginnanzeige (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Baubeginnanzeige (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Baubeschreibung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Baubeschreibung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Betriebsbeschreibung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Betriebsbeschreibung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Erhebungsbogen für Bauantrags-/ Bauanzeigeverfahren (Bautätigkeitsstatistik online)
Hinweis: Auf dieser Seite können die Erhebungsbogen, die den Bauanträgen beizufügen sind, ausgedruckt werden. Des weiteren wird die Nummer des Bogens in den Antragsunterlagen abgefragt.
Erläuterungsbericht Brandschutz (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Erläuterungsbericht Brandschutz (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Nachbarzustimmung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Vollmacht für den/die Entwurfsverfasser*in zur Wahrnehmung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten
Links & Onlinedienste
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