Abwasser und Straßenreinigung - Niederschlagswassergebühr


Leistungsbeschreibung


Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben für die Einleitung von Niederschlagswasser (Regenwasser) in die öffentliche Kanalisation. Als Berechnungsgrundlage wird die bebaute und befestigte Grundstücksfläche herangezogen. Hierzu zählen insbesondere Wohngebäude, sonstige Gebäude, sonstige befestigte Flächen (Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) z.B. Garagenzufahrten oder Kfz-Stellplätze. 

Für die Einleitung von Niederschlagswasser werden Gebühren erhoben. Die Berechnungseinheit ist der Quadratmeter, wobei die Flächen auf volle qm aufgerundet werden.

Regenwasser gehört zum Niederschlag und sollte geordnet von einem Grundstück abgeleitet oder schadlos versickert werden.

Die Grundstücksentwässerung und die Veranlagung der Niederschlagswassergebühren werden vom Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) wahrgenommen.

Weitere Informationen zur Grundstücksentwässerung und zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühren finden Sie auf der Homepage des Abwasser- und Straßenreinigungsbetriebes (ASG) unter: www.asg-gifhorn.de/­grundstuecksentwaesserung/­

Welche Gebühren fallen an?


Die Niederschlagswassergebühren richten sich nach der sog. Niederschlagsfläche. Das ist die Fläche, von der Niederschlag in den öffentlichen Kanal geleitet wird. Gemessen wird die Größe der zum Wasserabfluss führenden Grundstücksfläche (Gebäude und befestigte Flächen).

Der Grundstückseigentümer ermittelt die Fläche (erstmalig oder bei Veränderung) im Regelfall selbst und erklärt sich gegenüber der Stadt.

Die Höhe der Niederschlagswassergebühren können Sie hier entnehmen: www.asg-gifhorn.de/­gebuehrenuebersicht/­

Rechtsgrundlage


Abwasserbeseitigungssatzung

Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/­satzungen/­ einsehen.

Anträge / Formulare


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Antragsassistent Einzugsermächtigung /­ SEPA-Lastschriftmandat